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Stadtordnung |
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Wie für alle Spiele in der BSW gelten auch in Blaues Blut einige Spielregeln
§1 Allgemeines:
1. Jedem Bürger sollte das Wohl der Stadt am Herzen liegen. Er ist verpflichtet seinen Mitbürgern bei Problemen oder dem Erlernen neuer Spiele zur Seite zu stehen.
2. Der Stadtrat muss im Interesse der Bürger handeln, dies gilt für den gesamten Stadtrat oder einzelne Mitglieder. Sprecher des Stadtrats ist der Bürgermeister.
3. Blaues Blut kann im Ernstfall durch den Stadtrat eine einmalige Steuer festsetzen. Sollten laufende Steuern erhoben werden, kann dies nur durch eine Abstimmung aller Bürger erfolgen und dieses Dokument muss geändert werden.
4. Mindestens 35% der wahlberechtigten Bürger müssen ihre Stimme abgeben und 2/3 davon die neue Form einer Regel befürworten.
Die Dauer der Abstimmung beträgt 4 Wochen. Sie endet vorzeitig, wenn 2/3 der wahlberechtigten Bürger zugestimmt haben.
§ 2 Bürger
1. Rechte
1.1 Jeder Bürger kann Informationen über die Handlungen des Stadtrates einfordern und Verbesserungsvorschläge einreichen.
1.2 Wahlberechtigte Bürger sollten an allen Wahlen und Abstimmungen teilnehmen.
1.3 Jeder Bürger kann einen Spieler unter Angabe der Gründe zur Eintragung in die Blacklist vorschlagen oder dessen Löschung beantragen
1.4 Jeder Bürger kann einer Gilde seiner Wahl beitreten
1.5 Jeder Bürger kann sich zur Wahl des BM aufstellen lassen
2. Pflichten
2.1 Der Bürger darf keine interne Informationen an Dritte weitergeben
2.2 Ein regelmäßiger Besuch im Forum sowie die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen ist unumgänglich
2.3 Alle Bürger sind gehalten, sich sowohl innerhalb als auch außerhalb der Stadt an allgemeine Regeln der Höflichkeit zu halten. Wer unangenehm auffällt, muss mit Konsequenzen von Seiten des Stadtrats rechnen.
2.4 Die Bürger sind verpflichtet, die Versorgung der Stadt sicherzustellen.
2.5 Jeder Bürger ist verpflichtet bis zum Bau seiner Resi in ein Stadtgebäude einzuziehen, sollte sein Rang zu hoch sein, muss er seine Resi bauen
§3 Einbürgerungen
3. Einbürgerungen
3.1 Wer Bürger von Blaues Blut werden möchte wird gebeten, einen Einbürgerungsantrag an den Bürgermeister bzw. Stadtrat zu stellen. Für die Abstimmung wird eine Laufzeit von längstens 4 Wochen angesetzt.
3.2 Antragsteller werden mit Antragstellung in den Stadtchannel eingeladen. Sollte ein Anwärter bereits vor Antragstellung eingeladen worden sein und nicht innerhalb von zwei Wochen einen Antrag nachreichen, erlischt die Einladung.
3.3 Mindestens 35% der wahlberechtigten Bürger müssen ihre Stimme abgegeben und 2/3 davon die Einbürgerung befürwortet haben.
Die Dauer der Abstimmung beträgt 4 Wochen. Sie endet vorzeitig, wenn 2/3 der wahlberechtigten Bürger zugestimmt haben.
Dem neuen Bürger wird ein Pate an die Seite gestellt der ihm beim „Einleben“ hilfreich unter die Arme greift.
3.4 Sollte trotzdem ein triftiger Grund gegen die Einbürgerung des Bewerbers auftreten, ist es dem Stadtrat vorbehalten die Einbürgerung anzunehmen oder abzulehnen.
3.5 Eine Eileinbürgerung ist unter bestimmten Umständen möglich und wird vom BM und/oder seinem Stellvertreter mit Rücksprache des Vogtes durchgeführt. Der Aufenthalt ist auf 4 Wochen befristet in denen ein regulärer Antrag gestellt werden kann. Ein Bürger mit befristetem Aufenthaltsrecht hat kein Stimmrecht und keine Möglichkeit ein Amt zu besetzen.
§4 Ausbürgerung
4.1 Wenn ein Bürger mehr als 4 Wochen (ohne Vorankündigung) inaktiv ist, kann er nach Abstimmung im Stadtrat vom Vogt eine Mahnung erhalten. Sollte er innerhalb von 2 Wochen auf diese Mahnung nicht reagieren, wird im Stadtrat über seine Ausbürgerung abgestimmt.
4.2 Jeder Bürger hat die Möglichkeit, die Ausbürgerung eines anderen Bürgers unter Angabe eines triftigen Grundes zu beantragen. Über diesen Antrag wird in einer Stadtversammlung abgestimmt, wobei die Ausbürgerung nur nach Anhörung des Betroffenen und mit der Zustimmung der absoluten Mehrheit der Stadtbewohner möglich ist.
§5 Bauen
5.1 Jeder Bürger ab dem Rang W12 kann sich eine Parzelle zuweisen lassen, wobei er sich seinen Wunschplatz aussuchen kann, sofern sich dieser auch verwirklichen lässt.
Innerhalb von 2 Wochen sollte diese Parzelle dann begrünt werden, hierbei muss der bauwillige Bürger darauf achten das sie zum Stadtbild passt.
5.2 Spätestens ab dem Rang W14 muss sich der Bürger eine Parzelle zuweisen lassen.
5.3 Mit Erreichen des Rang W15 muss der Bürger ein Spiel in seiner Resi anbieten. Er hat freie Spielwahl!
§6 Stadtrat
1. Bürgermeister
Der Bürgermeister wird jeden Monat von den Bürgern gewählt. Er ernennt die anderen Ämter (wenn der Auserwählte sich dazu bereiterklärt hat) und ist berechtigt diese Ämter jeder zeit neu zu vergeben. Er darf jederzeit Bauvorhaben die kein Spiel beinhalten in Auftrag geben, hier muss nur der Kämmerer zustimmen.
Er teilt den Bürgern die Rangmäßig dazu berechtigt sind die Parzelle zu.
Wenn ein neues Spiel gebaut werden soll, muss er die Bürger im Forum oder per Mail befragen, welches Spiel es sein soll. Dabei hat er sich nach der Mehrheit zu richten. Bei Stimmengleichheit, hat er die Entscheidungsgewalt.
Er kann sich zu Wahl zum Aldermann aufstellen lassen.
2. Stellvertreter
Der Stellvertreter hat alle Rechte und Pflichten des Bürgermeisters, solange der Bürgermeister ihm die Berechtigung dazu erteilt.
Bei Einwänden gegen eine Einbürgerung muss er sich jedoch nach dem Urteil des Bürgermeisters richten. Zusätzlich ist er zuständig für das Pinnen verschiedener Spieloptionen in den Gebäuden der Stadt.
3. Kämmerer
Der Kämmerer muss dem Bauvorhaben des Bürgermeisters oder seines Stellvertreters zustimmen. Dabei hat er darauf zu achten, dass dieses Bauvorhaben für die Stadt verträglich ist.
Er baut Bauabschnitte eigenmächtig weiter.
Er legt wenn nötig und nach Absprache mit allen bürgern den Steuersatz für die Stadt fest.
4. Stadtvogt
Der Stadtvogt ist Streitschlichter für alle Mitbewohner. Er soll die Interessen seiner Mitbürger vertreten, muss aber auf Beschwerden von außerhalb und evtl. Blacklisteinträge der Bürger vermittelnd tätig werden und die seines Erachtens notwendigen Maßnahmen ergreifen.
Er verwaltet die Blacklist der Stadt und sorgt für Fairness unter allen Bürgern.
5. Botschafter
Der Botschafter vertritt die Stadt gegenüber anderen Städten.
Zu seinen wichtigsten Aufgaben zählt der Handel mit Rohstoffen.
Ferner vergibt er Aufträge in Weberei, Schmiede und Labor.
6. Lagerverwalter
Der Lagerverwalter hat die Aufsicht über die Lager und die Schatzkammer.
Er transferiert die Rohstoffe vom Marktplatz in die Lager bzw. entnimmt den Lagern Rohstoffe für die tägliche Versorgung.
Er ist mit Zustimmung des BM oder Stellis berechtigt zu Contributen
7. Freimeister
Der Freimeister darf, zusätzlich zum Botschafter, Aufträge zum Weben und Schmieden erteilen.
Er kann Rohstoffe ein-/umlagern (vom Marktplatz in die Lager sowie innerhalb der diversen Lager).
Diese Verfassung wurde in der Stadtversammlung vom 07.03.05 beschlossen.
Geändert nach der Einführung der Neuerungen am 01.07.05.
Am 03.07.2007 Neuerungen in §3 und §4 übernommen.
Letzte Änderung: 05.06.2008 in §1, §2, §3 und §6
pagira
Bürgermeisterin von C 122 Blaues Blut
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